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   FG Berlin, 27.11.1996 - II 396/91   

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https://dejure.org/1996,8117
FG Berlin, 27.11.1996 - II 396/91 (https://dejure.org/1996,8117)
FG Berlin, Entscheidung vom 27.11.1996 - II 396/91 (https://dejure.org/1996,8117)
FG Berlin, Entscheidung vom 27. November 1996 - II 396/91 (https://dejure.org/1996,8117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Gebäudeeigenschaft eines Mühlenbauwerks i.S.v. § 68 Abs. 1 Nr. 1 Bewertungsgesetz (BewG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 595
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.06.2005 - II R 67/04

    Gebäude trotz Überschreitens des Grenzwerts für den Lärmpegel nach der ArbStättV

    Der BFH hat zwar in diesem Urteil nicht allein auf den arbeitsschutzrechtlich zulässigen Schallpegel für Arbeitsplätze in Arbeitsräumen gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 ArbStättV abgehoben, sondern zusätzlich auf die unter dem Gefrierpunkt liegende Temperatur und damit auf ein Zusammenwirken mehrerer Faktoren; unklar bleibt aber, ob den Höchstwerten gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 ArbStättV unabhängig von der Möglichkeit eines Gehörschutzes Bedeutung zukommen soll (vgl. dazu die Urteile des FG Berlin vom 27. November 1996 II 396/91, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 595; des FG des Landes Brandenburg vom 15. März 2001 2 K 355/99 BG, EFG 2001, 671, sowie des FG Düsseldorf vom 7. November 2002 11 K 4981/99 BG).
  • BFH, 15.06.2005 - II R 60/02

    Gebäudeeigenschaft trotz Überschreitens der Lärmgrenzwerte nach der

    Der BFH hat zwar in diesem Urteil nicht allein auf den arbeitsschutzrechtlich zulässigen Schallpegel für Arbeitsplätze in Arbeitsräumen gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 ArbStättV abgehoben, sondern zusätzlich auf die unter dem Gefrierpunkt liegende Temperatur und damit auf ein Zusammenwirken mehrerer Faktoren; unklar bleibt aber, ob den Höchstwerten gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 ArbStättV unabhängig von der Möglichkeit eines Gehörschutzes Bedeutung zukommen soll (vgl. neben der Vorentscheidung auch die Urteile des FG Berlin vom 27. November 1996 II 396/91, EFG 1997, 595; das FG des Landes Brandenburg vom 15. März 2001 2 K 355/99 BG, EFG 2001, 671, sowie des FG Rheinland-Pfalz vom 23. September 2003 2 K 3118/99, nicht veröffentlicht).
  • FG Berlin, 25.06.2001 - 8 K 8234/00

    Bezeichnung des Klägers in der Klageschrift; Veräußerung einer inländischen

    Daher schadet die Falschbezeichnung der Person des Klägers nicht, wenn bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts aus der Sicht und Erkenntnismöglichkeit des Erklärungsempfängers sicher festgestellt werden kann, welche Person tatsächlich klagen will (BFH v. 14.11.1986 - III R 12/81 -, BFHE 148, 212, 214 = BStBl II 1987, 178, 178 f.; FG Baden Württ. v. 2.5.1984 a. a. O., EFG 1984, 562 f.; FG Berlin v. 27.11.1996 - II 396/91 -, EFG 1997, 595; FG Saarl.
  • FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 7 K 138/00

    Bezeichnung des Klägers bei Anfechtung eines gegen eine GbR ergangenen

    Ist auf Grund objektiver Umstände erkennbar, dass die Bezeichnung der Person des Klägers fehlerhaft ist und kann das Gericht durch Auslegung der Klageschrift, des weiteren Tatsachenvortrags, des Willens der Beteiligten sowie gegebenenfalls der Steuerakten oder des Handelsregisters ermitteln, welche Person der wirkliche Kläger sein soll, so ist die Klage als eine solche der sich durch Auslegung ergebenden Person anzusehen (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 1984 IX V 508/83, EFG 1984, 562; BFH-Urteil vom 14. November 1986 III R 12/81, BFHE 148, 212, 214, BStBl II 1987, 178; FG Berlin, Urteile vom 27. November 1996 II 396/91, EFG 1997, 595 und vom 25. Juni 2001 8 K 8234/00, EFG 2002, 88 ; Tipke, in: Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 65 FGO Tz. 10 f. m. N.).
  • FG München, 10.07.2002 - 4 K 4597/99

    Einhausungen von Betriebsvorrichtungen

    Der Senat schließt sich insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen den Ausführungen des Finanzgerichts Brandenburg im Urteil vom 15.3.2001 ( 2 K 355/99 BG, EFG 2001, 671) und dem Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 27.11.1996 (II 391/91, EFG 1997, 595) uneingeschränkt an.
  • FG Brandenburg, 15.03.2001 - 2 K 355/99

    Gemengehaus sowie Ofen- und Maschinenhalle einer Glasfabrikationsanlage kein

    Das ist auch der Fall, wenn der Schallpegel den gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 Verordnung über Arbeitsstätten vom 20. März 1975 (Bundesgesetzblatt I 1975, 729) - ArbStättV - arbeitsrechtlich zulässigen Beurteilungspegel für Arbeitsplätze in Arbeitsräumen übersteigt (so auch BFH, Urteil vom 30. Januar 1991 - II R 48/88, a.a.O., und Finanzgericht Berlin, Urteil vom 27. November 1996 - II 396/91, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 595 [596]).
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